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PPWR: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für PAWI und unsere Kunden bedeutet
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR PPWR bringt einheitliche und verbindliche Anforderungen an Verpackungen, insbesondere in den Bereichen Recyclingfähigkeit, Verpackungsdesign, Kennzeichnung und Dokumentation. Auch für Verpackungen aus Papier und Karton wird sie relevant – insbesondere dort, wo Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden.
Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation beziehungsweise Verordnung (EU) 2025/40, schafft neue, europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie betrifft grundsätzlich alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden – unabhängig von Material, Herkunft oder Einsatzbereich.
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Einzelne Anforderungen greifen jedoch gestaffelt zu späteren Zeitpunkten, zum Beispiel in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Wiederverwendung oder den Einsatz von Rezyklat in Kunststoffverpackungen.
Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Verpackungen recyclingfähiger zu gestalten, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken und den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Verpackungswirtschaft zu fördern.
Was bedeutet die PPWR für Verpackungen aus Papier und Karton?
Für uns als Hersteller von Verpackungen aus Papier und Karton steht vor allem die recyclinggerechte Gestaltung im Mittelpunkt. Die PPWR sieht vor, dass Verpackungen künftig so entwickelt werden, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus möglichst gut recycelt werden können. Ab 2030 dürfen grundsätzlich nur noch recyclingfähige Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
Für Papier- und Kartonverpackungen bedeutet das: Materialien, Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffe und Veredelungen müssen noch stärker im Hinblick auf ihre Auswirkungen im Recyclingprozess betrachtet werden. Eine Verpackung ist nicht nur dann funktional, wenn sie das Produkt schützt und am Verkaufspunkt überzeugt. Sie muss künftig auch die Anforderungen an Sortierung, Sammlung und Recycling erfüllen.
Wichtig ist dabei die klare Unterscheidung zwischen Papier- und Kartonverpackungen sowie Kunststoffverpackungen. Verbindliche Mindestanteile an Rezyklat beziehen sich in der PPWR vor allem auf Kunststoffverpackungen beziehungsweise Kunststoffanteile. Für Papier- und Kartonverpackungen stehen insbesondere Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz, recyclinggerechtes Design sowie Dokumentations- und Nachweispflichten im Vordergrund.
Materialeinsatz und Verpackungsminimierung
Ein weiterer zentraler Punkt der PPWR ist die Verpackungsminimierung. Verpackungen sollen künftig so gestaltet sein, dass Gewicht und Volumen auf das notwendige Mass beschränkt werden. Unnötige Verpackungsbestandteile, übermässiger Leerraum oder Konstruktionen, die vor allem das wahrgenommene Produktvolumen vergrössern, werden stärker in den Fokus rücken.
Für unsere Verpackungsentwicklung bedeutet das: Produktschutz, Funktionalität, Optik, Maschinengängigkeit und Materialeinsatz müssen noch genauer aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, den Materialeinsatz zu reduzieren, ohne die Funktion der Verpackung zu beeinträchtigen.
Gerade bei Lebensmittelverpackungen bleibt der Produktschutz entscheidend. Denn eine Verpackung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie das Produkt sicher schützt, Transport und Handling unterstützt und gleichzeitig die Anforderungen an Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit erfüllt.
Lebensmittelsicherheit und Stoffbeschränkungen
Da viele unserer Verpackungen im Lebensmittelsbereich eingesetzt werden, sind auch die Anforderungen an die chemische Sicherheit relevant. Die PPWR enthält Vorgaben zu bestimmten besorgniserregenden Stoffen, zum Beispiel Schwermetallen oder PFAS.
Für uns bedeutet das: Die sorgfältige Auswahl und Prüfung von Materialien bleibt zentral. Gerade bei funktionalen Eigenschaften wie Fettresistenz, Barrierewirkung, Klebstoffen, Druckfarben oder Veredelungen müssen technische Anforderungen, Lebensmittelsicherheit und Recyclingfähigkeit ganzheitlich betrachtet werden.
Dokumentation und Transparenz werden wichtiger
Mit der PPWR steigen die Anforderungen an Nachweise und technische Dokumentation rund um Verpackungen. Je nach Rolle innerhalb der Lieferkette sind unterschiedliche Marktakteure betroffen – darunter Verpackungshersteller, Lieferanten, Importeure, Vertreiber sowie Unternehmen, die verpackte Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen.
Die Verordnung definiert diese Rollen und ordnet ihnen spezifische Pflichten zu. Dadurch gewinnen technische Informationen, klare Zuständigkeiten und eine saubere Datenbasis entlang der Lieferkette an Bedeutung.
Als Verpackungspartner stellen wir unseren Kunden relevante Informationen zu ihren Verpackungen transparent und nachvollziehbar zur Verfügung. Dazu gehören je nach Anwendung Angaben zu eingesetzten Materialien, zur Recyclingfähigkeit, zu funktionalen Eigenschaften und zu regulatorisch relevanten Anforderungen.
Eine klare Kommunikation wird dadurch noch wichtiger. Unsere Kunden benötigen verlässliche Informationen, um ihre eigenen Pflichten im Zusammenhang mit der PPWR erfüllen zu können.
Kennzeichnung und Information
Auch die Kennzeichnung von Verpackungen wird durch die PPWR weiter harmonisiert. Vorgesehen sind künftig EU-weit einheitliche Informationen, unter anderem zur Materialzusammensetzung und zur korrekten Entsorgung. Die konkreten Anforderungen werden derzeit noch schrittweise weiter präzisiert.
Für uns heisst das: Wir beobachten die Entwicklung der Kennzeichnungsanforderungen genau und berücksichtigen diese frühzeitig bei neuen Verpackungskonzepten, Layouts und Kundenprojekten. Ziel ist es, zukünftige Anforderungen bereits heute im Design mitzudenken.
Was die PPWR für PAWI und unsere Kunden bedeutet
Die PPWR bestätigt viele Themen, die für uns bereits heute wichtig sind: recyclinggerechtes Verpackungsdesign, effizienter Materialeinsatz, sichere Lebensmittelverpackungen und eine verlässliche Beratung entlang der gesamten Verpackungsentwicklung.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachweise, Dokumentation und Kommunikation entlang der Lieferkette. Deshalb prüfen wir neue Entwicklungen kontinuierlich und berücksichtigen regulatorische Anforderungen frühzeitig in Beratung, Konstruktion und Materialauswahl.
Für unsere Kunden bedeutet das: Sie erhalten Verpackungslösungen, die Produktschutz, Praxistauglichkeit und Recyclingfähigkeit von Anfang an zusammendenken – mit so viel Material wie nötig und so wenig Material wie möglich.
Q&A zur PPWR
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft europaweit einheitliche Anforderungen für Verpackungen in der EU.
Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Viele Anforderungen gelten jedoch erst zu späteren Zeitpunkten, zum Beispiel Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder Rezyklatanteile bei Kunststoffverpackungen.
Betrifft die PPWR auch Verpackungen aus Papier und Karton?
Ja. Die PPWR gilt grundsätzlich für alle Verpackungen, unabhängig vom Material. Für Papier- und Kartonverpackungen sind vor allem Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Dokumentation, Kennzeichnung und Stoffbeschränkungen relevant.
Müssen Papier- und Kartonverpackungen künftig einen bestimmten Rezyklatanteil enthalten?
Nach aktuellem Stand beziehen sich die verbindlichen Mindestanteile an Rezyklat vor allem auf Kunststoffverpackungen beziehungsweise Kunststoffanteile. Für Papier- und Kartonverpackungen steht insbesondere das recyclinggerechte Design im Vordergrund.
Umweltbericht 2025
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche Anforderungen der PPWR im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von der jeweiligen Verpackung, ihrem Einsatzbereich und der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab. Die rechtliche Beurteilung sollte daher stets im Einzelfall erfolgen.
Stand: Juli 2026.